faqs

Frequently Asked Questions

Arbeitsplatz ist nicht gleich Mitarbeiter. Es geht um Vollzeitäquivalent.
Ebenso können nur angemeldete Mitarbeiter gezählt werden, da z.B. Freelancer als Selbständige selbst versichert sind.
Es werden also nur angestellte Mitarbeiter gezählt und die wiederum als Vollzeitäquivalent zusammen gerechnet.

Franchise-Unternehmen können nicht gemeinsam zertifiziert werden, denn es müssen verbundene Unternehmen im Sinne des UntG 2016 sein.

Nein.

Unternehmens-Gruppen werden bei gesellschaftsrechtlicher Verbindung im Sinne der verbundenen Unternehmen nach UNTG. zusammengefasst. Dies sollte nach Möglichkeit in der Marke oder Unternehmensbezeichnung auch ersichtlich sein (z.B. Unternehmensgruppe xy).

  • Ausgefülltes Antragsformular (Hier zum Antrag)
  • Finanz-Online Auszug des Kalenderjahres, für welches das Gütesiegel beantragt wird
  • WEBEKU-Auszug für das Kalenderjahr, für welches das Gütesiegel beantragt wird
  • Jahresbuchungsbeleg aus der Lohnverrechnung

Ja, jede Firma muss extra ausgewiesen werden.

Nein, denn wir brauchen die durchschnittliche Anzahl der MA, diewse ist aus dem Lohnverrechnungsprogramm ersichtlich. Die WEBEKU Datei dient nur der Überprüfung der Abgaben , nicht der Mitarbeiterzahl.  Die Abgaben lassen sich für einen Zeitraum erfragen.

Dienstnehmerbeitrag wird dem Dienstnehmer zugerechnet, aber vom Dienstgeber abgeführt. Er muss so wie der Dienstgeberbeitrag vom Unternehmen erwirtschaftet werden. Wird er nicht abgeführt, so wird nicht der Dienstnehmer verfolgt, sonder das Unternehmen, bzw der Unternehmer oder die Unternehmerin. Daher ist er eine Leistung die vom Unternehmen (durch die Unternehmensleitung und MitarbeiterInnen) erbracht werden muss und daher in die Summe der Lohnabhängigen Abgaben eingerechnet wird.

 

In der WEBEKU-Maske unter Suchkriterien bitte entweder „Buchungsdatum“ oder „Buchungszeitraum“ auswählen und den Zeitraum „01012018  –  15012019“  eingeben.  ( Jahreszahl entsprechend des zu prüfenden Jahres und Folgejahres verändern). Bitte bis mind 15.1. abfragen, da die Zahlen vom Dezember des Vorjahres dann erst sicher erfasst sind. Danach die Monatszahlungen des zu prüfenden Jahres zusammenzählen sofern nicht am Ende die Summe ohnehin angeführt wird.